Kosten einer Privathaftpflichtversicherung können Kosten der Unterkunft sein

4. Dezember 2021

Kosten einer privaten Haftpflichtversicherung sind unter bestimmten Voraussetzungen als Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II vom Jobcenter zu übernehmen. Voraussetzung für eine Übernahme als Unterkunftskosten ist zunächst, dass sich der Mieter gegenüber seinem Vermieter mietvertraglich zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtet hat.

Weiterlesen