Ein Tantramasseur ist verpflichtet, sich als Prostituierter anzumelden und regelmäßig an einer durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst angebotenen gesundheitlichen Beratung teilzunehmen. Dies hat die 29. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Urteil vom heutigen Tage entschieden und die Klage eines Betroffenen gegen eine entsprechende Verfügung des Kreises Mettmann abgewiesen.
Tantramassage ist sexuelle Dienstleistung
18. November 2021 18. November 2021