Zwei Jahre seit dem Hartz-IV-Sanktionsurteil

5. November 2021

Kein Recht auf Faulheit auf Regierungsbank. „Zwei Jahre sind seit dem Hartz-IV-Sanktionsurteil des Bundesverfassungsgerichts vergangen – das sind zwei Jahre Arbeitsverweigerung der Bundesregierung“, erklärt Katja Kipping, Expertin für Sozialpolitik der Fraktion DIE LINKE, zum zweiten Jahrestag des Urteilsspruchs.

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