Osnabrück/Berlin (DAV). Das Vorlegen eines gefälschten Impfausweises gegenüber einer (privaten) Apotheke ist derzeit nicht strafbar. Deshalb kann dieser auch nicht beschlagnahmt werden. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Osnabrück vom 26. Oktober 2021 (AZ: 3 Qs 38/21), wie das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“ mitteilt.
Tag: 2. November 2021
Eilantrag zu 3G erfolglos
Das Oberverwaltungsgericht hat heute einen Eilantrag abgelehnt, der sich gegen die Pflicht für nicht geimpfte oder genesene Personen richtete, einen negativen Coronatest nachzuweisen. Nach der aktuellen nordrhein-westfälischen Coronaschutzverordnung dürfen zahlreiche Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten nur noch von – durch vollständige Impfung oder überstandene Infektion – immunisierten oder getesteten Personen in Anspruch genommen, besucht oder ausgeübt werden.
BSG zur Kostenübernahme eines Schul-Tablet/PC
Entgegen meiner sonstigen Gewohnheit der Auseinandersetzung mit Entscheidungen des Bundessozialgerichtes (BSG) möchte ich diesmal die für die Betroffenen zynische Rechtsprechung des 4. BSG-Senats als Gegensatzpaar mit der für die Betroffenen positiven Schulbuch-Rechtsprechung des 14. BSG-Senats behandeln, welche Letztere mittlerweile seine einfachgesetzliche Umsetzung in § 21 Absatz 6a SGB II gefunden hat.