Stuttgart/Berlin (DAV). Greift ein Mitarbeiter eines Schnellrestaurants einen Gast an und verletzt sich dabei, liegt kein Arbeitsunfall vor. Daran ändert sich auch nichts, wenn er dies aus Ärger über eine Beleidigung tat. Das Verhalten dient auch nicht der Durchsetzung des Hausrechts oder des Betriebsfriedens.
Verletzt bei Angriff auf Gast – Arbeitsunfall?
25. Oktober 2021 24. Oktober 2021