Mietkosten für den Rauchmelder muss der Mieter nicht zahlen

14. Oktober 2021

Leonberg/Berlin (DAV). In der Regel vereinbaren Mieter und Vermiete hinsichtlich der Nebenkosten, dass eine monatliche Vorauszahlung geleistet wird. Über diese Zahlungen rechnet der Vermieter dann nach Ablauf eines Jahres ab. Spätestens wenn diese Abrechnung mit einem Nachzahlungsbetrag zu Lasten des Mieters endet, werden die Abrechnungen genau überprüft und nachgerechnet.

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