Widerspruchsbelehrung muss auf elektronische Einlegungsmöglichkeit hinweisen

2. Oktober 2021

Die Rechtsbehelfsbelehrungen in den Bescheiden der Jobcenter sind unvollständig, wenn in diesen – wie derzeit noch üblich – Leistungsempfänger nicht auch über die Möglichkeit belehrt werden, den Widerspruch selbst – und nicht nur über einen Rechtsanwalt – auf elektronischem Wege einlegen zu können.

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