Die Rechtsbehelfsbelehrungen in den Bescheiden der Jobcenter sind unvollständig, wenn in diesen – wie derzeit noch üblich – Leistungsempfänger nicht auch über die Möglichkeit belehrt werden, den Widerspruch selbst – und nicht nur über einen Rechtsanwalt – auf elektronischem Wege einlegen zu können.
Widerspruchsbelehrung muss auf elektronische Einlegungsmöglichkeit hinweisen
4. Oktober 2021 2. Oktober 2021