Notfallbremsassistent versagt – wer haftet bei Unfall

29. September 2021

Frankfurt/Berlin (DAV). Wenn der Notfallbremsassistent unvermittelt auf der Autobahn bremst, haftet bei einem Unfall nicht automatisch der Halter dieses Wagens. Der Auffahrende haftet zu zwei Dritteln, wenn er wegen fehlendem Sicherheitsabstand nicht rechtzeitig bremsen kann. Denn ihm kann eine konkrete Schuld vorgeworfen werden, dem anderen Fahrer nur technisches Versagen.

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Stolperfalle im Stadion

29. September 2021

Die Betreiberin eines Verkaufsstands hat dafür Sorge zu tragen, dass quer durch einen Fußgängerbereich verlegte Stromkabel nicht zu einer Stolperfalle werden und durch ergriffene Sicherungsmaßnahmen – wie Abdeckmatten – keine neuen Stolpergefahren begründet werden, weil sie im Randbereich wellig sind bzw. vom Boden abstehen und von in dichtem Gedränge aus einem großen Fußballstadion strömenden Zuschauern kaum wahrzunehmen sind.

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