Eine Tagesmutter besitzt nicht mehr die erforderliche Eignung für die Kindertagespflege, wenn sie ihren wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestraften Ehemann unter anderem mit Hausmeistertätigkeiten in den Betrieb einer Großtagespflegestelle einbindet. Das hat das Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 21. Juni 2021 entschieden und damit einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt.
Aufhebung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege rechtmäßig
26. August 2021 26. August 2021