Saarbrücken/Berlin (DAV). Empfänger von „Hartz IV“ können auch einen Anspruch auf Unterkunftskosten haben. Bei der Berechnung dürfen Jobcenter die Ansprüche nicht gemäß ihrer selbst erstellten Konzepten kürzen und auf die dabei errechneten Grenzwerte beschränken („Grundsicherungsrelevante Mietspiegel“).
Unterkunftskosten bei Hartz IV – Dürfen Jobcenter eigenständig berechnen?
21. August 2021 19. August 2021