Hauskauf von Patientin

18. August 2021

Berlin (DAV). Ärzte dürfen unter bestimmten Umständen Häuser von ihren Patienten kaufen. Sie verstoßen dann nicht gegen das berufsrechtliche Verbot unerlaubter Zuwendungen, wenn sie einen angemessenen Preis zahlen. Mit dieser Begründung hat das Berufsgericht für Heilberufe beim Verwaltungsgericht Berlin am 20. April 2021 (AZ: 90 K 6.19 T) einen Arzt von dem Vorwurf der Verletzung seiner Berufspflichten freigesprochen.

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