Frankfurt/Berlin (DAV). Wird eine Aufnahme einer Polizistin im Dienst zu reinen Werbezwecken – hier in einem Musikvideo – verwendet, verletzt dies ihr Persönlichkeitsrecht. Sie hat dann Anspruch auf eine Entschädigung. Das Oberlandesgericht Frankfurt sprach der Beamtin am 19. Mai 2021 (AZ: 13 U 318/19) 2.000 Euro zu, wie anwaltauskunft.de mitteilt.
Polizistin gegen deren Willen in Musikvideo – 2.000 Euro Entschädigung
15. August 2021 12. August 2021