Das Amtsgericht Euskirchen hat in einem Beschluss vom 02.08.2021 entschieden, dass im Rahmen der Soforthilfe „Hochwasser“ auf sogenannte Pfändungsschutzkonten ausgezahlte Beträge auf entsprechenden Antrag über den Sockelbetrag hinaus pfandfrei zu stellen sind.
Soforthilfe Hochwasser – Amtsgericht nimmt Pfändungsfreiheit von Soforthilfegeldern an
9. August 2021 10. August 2021