Bei den einem Konto einer Alg II-Empfängerin gutgeschriebenen Beträgen aus einer Erbschaft handelt es sich um ein Einkommen im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II und nicht um ein Vermögen im Sinne des § 12 Abs. 1 SGB II.
Konto einer Alg II-Empfängerin gutgeschriebenen Beträgen aus einer Erbschaft
7. August 2021 5. August 2021