Online-Klavierkurse unterliegen dem umsatzsteuerlichen Regelsteuersatz. Dies hat der 5. Senat des Finanzgerichts Münster mit Urteil vom 17. Juni 2021 (Az. 5 K 3185/19 U) entschieden. Der Kläger bietet Video-Klavierkurse zum Teil mit eigenen Kompositionen auf seiner Homepage an, mit denen seine Kunden das freie Klavierspiel erlernen und erweitern können.
Online-Klavierkurse unterliegen nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz
17. Juli 2021 16. Juli 2021