Frankfurt/Berlin (DAV). Wer versehentlich auf der Jagd einen Jagdhund erschießt, kann schadensersatzpflichtig sein. Sieht ein Jagdteilnehmer vor Schussabgabe einen zuvor wahrgenommenen Jagdhund nicht mehr, darf er nicht schießen. Der Hund könnte sich in der Schussbahn befinden und von dem Wild verdeckt sein. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 20. April 2021 (AZ: 4 U 184/19).
Schadensersatz für einen auf der Jagd versehentlich getöteten Jagdhund
15. Juli 2021 14. Juli 2021