Die 6. Kammer des Gerichts hat eine Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der mittlerweile außer Kraft getretenen Anordnung, in Bereichen der Trier Innenstadt eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (sogenannte Maskenpflicht), abgewiesen.
Klage gegen Maskenpflicht unzulässig
30. Juni 2021 29. Juni 2021