Koblenz/Berlin (DAV). Wer in einen Unfall verwickelt wird, muss an der Unfallstelle warten. Das gilt auch dann, wenn er nur die Leitplanke beschädigt hat. Andernfalls verliert man seinen Kaskoversicherungsschutz und man bleibt auf dem Schaden sitzen. An einer Autobahn muss man spätestens an der nächstgelegenen Haltemöglichkeit (Rastplatz) warten, wenn dies auf dem Standstreifen nicht gefahrlos möglich ist.
Fahrer riskiert bei Unfallflucht den Verlust des Kaskoschutzes
31. Mai 2021 30. Mai 2021