Zieht ein Rentenbezieher nach dem FRG von den neuen in die alten Bundesländer zurück, sind der Rentenberechnung weiterhin Entgeltpunkte Ost zugrunde zu legen. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) in seinem Urteil vom 23.04.2021 entschieden (L 18 R 673/19).
Ost-Rente trotz Rückumzug in die alten Länder
29. Mai 2021 30. Mai 2021