Lüneburg/Berlin (DAV). Fahrer beruflicher Fahrgemeinschaften müssen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Auswirkungen auf das Infektionsgeschehen sind gering, wenn der Fahrer keine Maske trägt, Es handelt sich um eine überschaubare Personenzahl, deren Kontakte leicht verfolgt werden könnten.
Keine Maskenpflicht für Fahrer beruflicher Fahrgemeinschaften
21. Mai 2021 21. Mai 2021