Wurde ein Nachkomme, Elternteil oder Ehegatte eines Verstorbenen durch dessen Testament von der Erbfolge ausgeschlossen („enterbt“), so kann er von dem Erben einen sog. Pflichtteil in Höhe der Hälfte des Wertes verlangen, den er erhalten hätte, wenn er nicht enterbt worden wäre.
Ein Notar darf sich nicht allein auf die Angaben des Erben verlassen
20. Mai 2021 18. Mai 2021