Der vom Kläger zu Beginn seiner Tätigkeit zurückgelegte Weg ist weder als Weg zur Arbeit noch als Betriebsweg gesetzlich unfallversichert. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) in seinem Urteil vom 09.11.2020 (Az.: L 17 U 487/19) entschieden.
Sturz auf dem Weg ins Homeoffice kein Arbeitsunfall
14. Mai 2021 10. Mai 2021