Verpflichtung von Lehrkräften zur Beaufsichtigung von Corona-Tests

10. Mai 2021

Das Verwaltungsgericht Münster hat durch Beschluss vom 3. Mai 2021 den Eilantrag einer Lehrerin an einer Schule im Kreis Coesfeld abgelehnt, die sich gegen ihre Verpflichtung gewehrt hatte, die Schülerinnen und Schüler an ihrer Schule bei der Anwendung von Selbsttests auf eine Corona-Infektion anzuleiten und zu beaufsichtigen.

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