Die bisherige Berechnung der Säumniszuschläge zu Kindergeldrückforderungen durch den Inkasso-Service der Familienkassen ist rechtswidrig. Dies hat der 3. Senat des Finanzgerichts Köln mit seinem heute veröffentlichten Urteil vom 23.09.2020 entschieden (3 K 3048/17).
Berechnung der Säumniszuschläge durch die Familienkassen rechtswidrig
3. Mai 2021 28. April 2021