Schülerinnen und Schüler dürfen in Nordrhein-Westfalen auch ohne vorherigen (negativen) Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 an schulischen Abschlussprüfungen und Berufsabschlussprüfungen teilnehmen. Das hat das Verwaltungsgericht Münster durch Beschluss vom 26. April 2021 klargestellt.
Keine Testpflicht bei schulischen Abschlussprüfungen
29. April 2021 28. April 2021