Stuttgart/Berlin (DAV). Bei einem Arbeitsunfall ist von Bedeutung, was man besorgen wollte. Eine ehrenamtliche Pflegekraft, die für ihre zu pflegenden Eltern Nahrungsmittel und Medikamente besorgt hatte, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Stürzt sie auf dem Rückweg mit dem Fahrrad und verletzt sich, liegt ein Arbeitsunfall vor.
Fahrradunfall als Arbeitsunfall einer ehrenamtlichen Pflegekraft?
20. April 2021 16. April 2021