Eine zeitlich unbefristete Quarantäneanordnung über die Dauer einer Inkubationszeit von 14 Tagen hinaus ist regelmäßig rechtswidrig. Dies hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen mit Beschlüssen entschieden. In beiden Fällen hatten sich Kindergartenkinder mit Eilanträgen gegen Ordnungsverfügungen der Stadt Bad Münstereifel (7 L 213/21) bzw. der Stadt Mechernich (7 L 214/21) gewendet, mit denen ihnen eine häusliche Quarantäne aufgegeben worden war.
Langzeit-Quarantäne regelmäßig rechtswidrig
19. April 2021 16. April 2021