Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ohne ärztliche Indikation nicht für regelmäßige MRT-Untersuchungen zur Brustkrebsnachsorge aufkommen muss.
Brustkrebsnachsorge – Kein Anspruch auf Wunschuntersuchungen
11. April 2021 9. April 2021