Das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße hat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 17. Februar 2021 der Klage eines Polizeibeamten stattgegeben und das beklagte Land Rheinland-Pfalz verpflichtet, einen Dienstunfall anzuerkennen, nachdem sich der Beamte selbst „in den Dienst versetzt“ hatte.
Polizist versetzt sich selbst in den Dienst – Dienstunfall
6. April 2021 5. April 2021