Die Leiterin einer Seniorenpflegeeinrichtung im Kreis Minden-Lübbecke darf weiterhin nicht beschäftigt werden, nachdem sie sich im Zusammenhang mit der Bekämpfung eines akuten Covid-19-Ausbruchs den Anordnungen des Gesundheitsamtes beharrlich widersetzt hat.
Hygieneverstoss – weiterhin nicht beschäftigt
1. April 2021 30. März 2021