Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat mit Urteil vom 10. März 2021 die Klage eines Inkassounternehmens abgewiesen. Diesem war die Auflage erteilt worden, im Rahmen seiner Inkassotätigkeit gegenüber den Schuldnern seiner Auftraggeber keine pauschalen Kosten für die Führung eines internen Schuldnerkontos mehr geltend zu machen.
Inkassounternehmen – Kosten – Schuldnerkonto
30. März 2021 30. März 2021