Die vom Landkreis Goslar in seiner 19. Allgemeinverfügung angeordnete und nicht auf bestimmte Witterungsverhältnisse beschränkte Maskenpflicht für die Ski- und Rodelhänge am Bocksberg (Hahnenklee), Wurmberg (Braunlage) und Matthias-Schmidt-Berg (St. Andreasberg) ist voraussichtlich rechtswidrig. Mit dieser Begründung hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts einem gegen die Verfügung gerichteten Eilantrag im Wesentlichen stattgegeben.
Maskenpflicht für Skihänge rechtswidrig
18. März 2021 18. März 2021