Fehler bei der Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) macht Bußgelder für zu schnelles Fahren nicht unzulässig. Das Amtsgericht Grünstadt hat einen Autofahrer aus Winnweiler zu einer Geldbuße von 100 Euro verurteilt, v.a. weil er im September 2019 auf der A6 mit 28 km/h nach Toleranzabzug mehr unterwegs war als die dort erlaubten 100 Stundenkilometer.
Geblitzt werden bleibt teuer
8. März 2021 9. März 2021