Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass ein Arbeitsloser sich nicht auf die Unkenntnis seiner Mitteilungspflicht berufen kann, wenn er den Empfang des Merkblatts „Rechte und Pflichten“ im Online-Antrag bestätigt hat.
Online-Antrag auf Arbeitslosengeld – vor dem Absenden vollständig lesen
4. März 2021 3. März 2021