Dies hat das Landessozialgericht (LSG) in seinem Urteil vom 23.11.2020 entschieden (Az. L 20 AL 53/19). Die beklagte Bundesagentur für Arbeit bewilligte der arbeitslosen Klägerin Leistungen für die Teilnahme an einer (verkürzten) beruflichen Weiterbildung zur Kauffrau für Büromanagement.
Keine doppelte Prämie für Weiterbildungserfolg
11. Februar 2021 9. Februar 2021