Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Priorisierungen der CoronaImpfV nicht zu beanstanden sind. Zugrunde lag das Eilverfahren eines 73-jährigen Oldenburgers, der an einer chronischen Herzkrankheit leidet.
Kein Anspruch auf vorgezogene Corona-Impfung
3. Februar 2021 4. Februar 2021