1.000.000 Euro Schmerzenzgeld wegen schwerster Hirnschäden nach verschlucktem Apfel

10. September 2021

Limburg/Berlin (DAV). Bei Behandlungsfehlern steht den Betroffenen Schadensersatz und Schmerzensgeld zu. Kommt es zu schwersten Schäden, muss ein hohes Schmerzensgeld gezahlt werden. Weil ein Kind wegen einer Medikamentengabe einen Apfel verschluckte, musste ein Krankenhaus, eine Krankenschwester und eine Belegärztin ein Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 1.000.000 Euro zahlen.

Des Weiteren müssen sie auch für künftige Behandlungen und Schäden eintreten. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Limburg vom 28. Juni 2021 (AZ: 1 O 45/15), wie die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Der damals einjährige Kläger wurde im Jahr 2011 wegen eines Infekts stationär eingewiesen. Über einen Portzugang sollte er ein Antibiotikum erhalten. Darüber regte er sich derart auf, dass er sich an einem zuvor gegessen Stück Apfel verschluckte. Dadurch erlitt er schwerste Hirnschäden. Die Eltern verlangten für ihren Sohn neben Schadensersatz auch ein Schmerzensgeld von mindestens 500.000 Euro.

Nach der Beweisaufnahme war das Gericht davon überzeugt, dass die Krankenschwester bei der Gabe der Antibiose wusste, dass der Kläger kurz zuvor gegessen hatte. Sie hätte damit rechnen müssen, dass sich der Kläger über die Gabe des Medikamentes aufregen würde. Daher hätte sie das Medikament später verabreichen müssen. So hatte ein mögliches Verschlucken von im Mund verbliebenen Speiseresten verhindert werden können. Die nach dem Verschlucken eingeleiteten Rettungsmaßnahmen waren überdies fehlerhaft und in der durchgeführten Form sogar schädlich.

Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigte das Gericht die Folgen des Behandlungsfehlers für das Kind. Er könne kein auch nur näherungsweise normales Leben führen. Er sei nicht in der Lage zu sprechen oder zu laufen. Eine normale Kindheit sei ihm weitgehend verwehrt geblieben, und es könne nur eingeschränkt seine Gefühle und Gedanken äußern. Spielen mit seinen Eltern, Geschwistern oder anderen Kindern, der Besuch eines Kindergartens oder einer normalen Schule, der Aufbau von regulären Sozialbeziehungen zu Gleichaltrigen seien ihm verwehrt. Der Junge könne sich kaum bewegen, beim Essen und Waschen sowie rund um die Uhr sei er auf Hilfe angewiesen.

Das Gericht sprach ein Schmerzensgeld von einer Million Euro zu. Damit blieb es erheblich über der vom Kläger beantragten Mindestforderung.

Quelle und Informationen: www.dav-medizinrecht.de


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