Die zwischen Bewerbern für Medizinstudienplätze und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Landarztquote vertraglich vereinbarte Vertragsstrafe in Höhe von 250.000 Euro ist wirksam. Absolventen des Medizinstudiums, die einen Landarztvertrag der ersten Generation (2019/2020) abgeschlossen haben, dürfen aufgrund des konkreten Vertragstextes allerdings eine Weiterbildung auch im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin aufnehmen, selbst wenn das Land dafür im Zeitpunkt der Aufnahme der Weiterbildung keinen besonderen öffentlichen Bedarf festgestellt hat.
Kleinkind auf Wirtschaftsweg löst Fahrradunfall aus – Mutter des Kindes haftet nicht
Wer mit dem Rennrad auf einem Wirtschaftsweg an einem Kleinkind vorbeifährt, muss seine Geschwindigkeit so weit reduzieren, dass er jederzeit reagieren kann. Bewegt sich das Kind plötzlich zur Fahrbahnmitte und löst dadurch ein Bremsmanöver aus, bei dem der Radfahrer stürzt, haftet die Aufsichtsperson nicht automatisch.
Keine Gefährlichkeit eines Hundes bei artgerechtem Abwehrverhalten
Haftung nach Wasserrutschenunfall
Somalierin darf abgeschoben werden
Jobcenter darf Heizkosten nicht ohne weiteres kürzen
Das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht hat mit Beschluss vom 02.06.2026 entschieden, dass ein Jobcenter Leistungen für die Heizung nicht allein deshalb kürzen darf, weil der Vermieter keine Verbrauchsabrechnung vorgelegt hat und der Leistungsbezieher deswegen ein Zurückbehaltungsrecht haben könnte.
Autistischer Grundschüler zu Unrecht von Klassenfahrt ausgeschlossen
Entgeltliche Weinbergsrundfahrten mit Planwagen sind keine Brauchtumsveranstaltungen
Für Werbeanlage fällt neben Pacht auch Sondernutzungsgebühr an
Keine Dienstzeitverkürzung für Soldat auf Zeit
Rückforderung von Corona Soforthilfe rechtens
Aus der Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände gelöscht?
Nach Flucht bei Schießerei
Futterautomat für Haustiere mit Kamera und Mikrofon
Blumenkübel dürfen nicht auf dem Gehweg bleiben
Die Stadt Mülheim an der Ruhr hat einer Anwohnerin zu Recht aufgegeben, auf einem Gehweg aufgestellte Blumenkübel zu entfernen. Das hat heute das Oberverwaltungsgericht entschieden und die Beschwerde der Mülheimerin gegen den vorangegangenen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zurückgewiesen.