Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 22. Juni 2026 (Aktenzeichen BGH 3 StR 542/25) die Entscheidung des Landgerichts Osnabrück im Verfahren um die sogenannten „Schwarzverkäufe“ von Kaminöfen und -einsätzen bestätigt (Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 21. Mai 2025, Aktenzeichen 2 KLs 2/24, vgl. PM 18/25).
PKW-Schaden in der Waschstraße geht zu Lasten des Kunden
Meldeauflage und Aufenthaltsverbot
Sofortige Wiedereinführung der 100-Prozent-Sanktionen
Künstlername in amtliche Ausweisdokumente abgewiesen
Zahlungsverpflichtung nach Identitätsdiebstahl
Diagnosen in WhatsApp-Chat geteilt – Ärztin muss ihrem Kollegen Schadensersatz zahlen
Nachzahlung von kinderbezogenen Familienzuschlägen
Die Nordsee muss warten
Eine Lehrerin aus dem Kreis Recklinghausen, die unter anderem ein Haus an der Nordseeküste gekauft und ihren Hauptwohnsitz dort angemeldet hat, hat keinen Anspruch auf Freigabe für eine Versetzung nach Niedersachen, wenn in ihrem gegenwärtigen Schulamtsbezirk Lehrermangel besteht und sie ihre privaten Gründe wissentlich um die notwendige Freigabeerklärung selbst geschaffen hat.
Keine Ermessensausübung nötig bei Festsetzung von Mindestgebühr
Teiluntersagung der Tätigkeit einer Energielieferantin wegen Unzuverlässigkeit
Der 5. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat am 23.07.2026, die von der Bundesnetzagentur ausgesprochene Teiluntersagung der Tätigkeit eines Unternehmens (Betroffene) als Energielieferantin wegen nach wie vor bestehender erheblicher Unzuverlässigkeit der Geschäftsleitung bestätigt.
Illegales Wochenendhaus – Kein Notwegerecht für die Zufahrt
Keine rückwirkende Gewährung eines Ehrensolds
Klage gegen Bezeichnung als dysfunktionales Familiensystem
Mit Urteil vom 13. Juli 2026 hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße die Klage der Eltern eines erwachsenen Sohnes abgewiesen, mit der diese den Widerruf sowie die künftige Unterlassung einer psychologischen Einschätzung eines Verwaltungsmitarbeiters begehrten, ihre Familie stelle ein „dysfunktionales Familiensystem“ dar.