Der Kläger war seit dem 01.08.1996 zuletzt als Leiter der Abteilung für Verwaltung, Personaleinsatz und Organisation der Feuerwehr der beklagten Stadt tätig. Für seine Arbeitszeit galt ein täglicher Gleitzeitrahmen von montags bis freitags von 6.30 Uhr bis 18.30 Uhr, innerhalb derer die tariflich geschuldeten 39 Wochenstunden erbracht werden konnten.
Polizeibeamter durfte wegen Posts in WhatsApp-Gruppen entlassen werden
Das Oberverwaltungsgericht hat heute entschieden, dass die Einstellung von rechtsextremistischen, rassistischen, menschenverachtenden und sonst intolerablen Inhalten in einen Chat die sofortige Entlassung eines Polizeivollzugsbeamten, der sich im Beamtenverhältnis auf Probe befindet, rechtfertigen kann. Damit hat es den vorangegangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bestätigt.
Utah-Online-Ehe trotz Anerkennung in Bulgarien in Deutschland unwirksam
Fehlende Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung
Umschubsen einer Geschwindigkeitsmessanlage ist strafbar
Wer eine Geschwindigkeitsmessanlage einfach umstößt, um Messungen zu verhindern, begeht eine Straftat – auch wenn das Gerät dabei völlig unbeschädigt bleibt. Das hat das Oberlandesgerichts Hamm jetzt in einer aktuellen Entscheidung in Übereinstimmung mit den Vorinstanzen angenommen und die Verurteilung eines Angeklagten bestätigt.
Jäger bekommt keinen neuen Jagdschein nach Trunkenheitsfahrt mit schwerem Unfall
Ein Jäger, der im betrunkenen Zustand seine Jagdwaffe im Pkw transportiert, besitzt nicht die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit zur (Wieder-)Erteilung eines Jagdscheines – unabhängig davon, ob die mitgeführte Waffe geladen war oder nicht. Das hat das Verwaltungsgericht Münster mit jetzt bekannt gegebenem Urteil nach mündlicher Verhandlung vom 1. April 2025 entschieden.
Schüler wegen Angriffs auf Obdachlosen zu Recht mit sofortiger Wirkung von der Schule entlassen
Die Ordnungsmaßnahme einer Gesamtschule im Rhein-Kreis-Neuss, einen Zehntklässler mit sofortiger Wirkung von der Schule zu entlassen, weil dieser mit weiteren Jugendlichen einen Obdachlosen angegriffen und auf den am Boden liegenden Mann eingetreten und -geschlagen hat, ist rechtmäßig.
Einordnungshinweis der Stadtbücherei Münster
Ein Einordnungshinweis, den die Stadtbücherei Münster in einem zur Ausleihe zur Verfügung gestellten Buch angebracht hat, verletzt nicht die Grundrechte des Autors des Buchs. Dies hat das Verwaltungsgericht Münster mit Beschluss vom 11. April 2025 entschieden und einen entsprechenden Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.
Verschärfung der Disziplinarmaßnahmen
Der 3. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteilen vom 24. April 2025 (Az.: 3 LD 14/23 und 3 LD 12/23) in zwei von der Polizeidirektion Osnabrück gegen niedersächsische Polizeivollzugsbeamte geführten Berufungsverfahren die mit den erstinstanzlichen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 17. August 2023 (Az.: 9 A 1/23 und 9 A 6/21) ausgesprochenen Disziplinarmaßnahmen jeweils verschärft.
Fehlende Widerrufsbelehrung kostet Gartenbauer den gesamten Lohn
Die 8. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal hatte kürzlich über einen Fall zu entscheiden, der in manchem Handwerksbetrieb für Aufsehen sorgen dürfte. Einem Handwerker, der einen Verbraucher nicht über sein Widerrufsrecht belehrt, steht im Fall des Widerrufs auch nach vollständig erbrachter Arbeit kein Geld zu.
Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge
Bei den geplanten Bauarbeiten am Schutzbacher Weg in der Ortsgemeinde Alsdorf handelt es sich um die erstmalige Erschließung der Straße, sodass die Erhebung von Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge rechtmäßig ist. Das ergibt sich aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz.
Verwendung eines Risikokalkulationsmodells
Heranziehung zu wiederkehrenden Ausbaubeiträgen
Abfälle müssen von Wohnhäusern im Außenbereich zu einem Sammelplatz gebracht werden
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat zwei Klagen gegen die Änderung des Abfallabfuhrservice durch den Abfallentsorger im Rhein-Hunsrück-Kreis abgewiesen.Die Kläger sind Eigentümer von im Außenbereich gelegenen Wohngrundstücken, die durch einen ca. 1,8 km langen und ca. 2,40 m breiten Wirtschaftsweg erschlossen werden.