Die Erhebung des Rundfunkbeitrags steht erst dann mit Verfassungsrecht nicht mehr in Einklang, wenn das Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Anforderungen an die gegenständliche und meinungsmäßige Vielfalt und Ausgewogenheit über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
Pferde-Gesellschaft
Wettkandidat bei – Wetten, dass..? – kann als Unternehmer unfallversichert sein
Der Kläger wettete bei der Fernsehsendung „Wetten, dass..?“, mit Sprungstiefeln im Vorwärtssalto nacheinander fünf ihm entgegenfahrende Pkw zunehmender Größe überwinden zu können. In der Livesendung des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) am 4. Dezember 2010 stürzte er bei dem Salto über den vierten Pkw und zog sich eine Querschnittslähmung zu.
Rutschgefahr an der Gemüsetheke
Widerruf einer Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Unterhaltung eines Reitbetriebes
Rückforderung von Zulagen für Sprengstoffentschärfer der Bundeswehr rechtswidrig
Die Kläger stehen als Soldaten im Dienst der beklagten Bundesrepublik Deutschland. Sie befanden sich zwischen 2018 und 2019 jeweils für die Dauer rund eines halben Jahres im Auslandseinsatz in Mali. Zu ihren Aufgaben gehörte es, bestimmte in Camps einfahrende Fahrzeuge auf Sprengstoff zu kontrollieren.
Klagen außertariflich Beschäftigter gegen die Volkswagen AG abgewiesen
Eine Kopie ist nun mal kein Original
Vorgehen der Bundespolizei am Braunschweiger Bahnhof
Keine Verletzung von Nachbarrechten
Klage gegen die Aufstellung von vielfältigen Ampelpärchen abgewiesen
Klage gegen wiederkehrende Ausbaubeiträge
Auf privater Feier dienstliche Bekleidungsgegenstände getragen – Entlassung
Eine Kommissaranwärterin, die bei einer privaten Feier (Mottoparty) dienstliche Kleidungsstücke getragen und an einer gespielten Festnahme mitgewirkt hat, darf wegen Zweifeln an ihrer charakterlichen Eignung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen werden.
Pflegehelferin gegen Tätigkeitsverbot
Auf die mündliche Verhandlung hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück die Klage einer Pflegehelferin gegen ein vom Landkreis Osnabrück 2022 mangels Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises ausgesprochenes Betretungs- und Tätigkeitsverbot auf der Grundlage des mittlerweile außer Kraft getretenen § 20a Abs. 5 S. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG, in der Fassung vom 18. März 2022) abgewiesen.