Kein Nebenkostenprivileg mehr für die Kabel-TV-Kosten

7. Juni 2021

Am 07.05.2021 hat das Gesetz zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts den Bundestrat passiert. Die dort vereinbarte Abschaffung des Nebenkostenprivilegs für Kabel-TV-Kosten wirkt sich direkt auf viele Mieter aus.

Bislang hatten Mieter kaum Einfluss auf die Abrechnung der Kabel-TV-Kosten in ihrer Betriebskostenabrechnung. Hatte sich der Vermieter für einen Vertrag mit einem Kabelanbieter entschieden und lieferte dieser die TV-Versorgung so musste der Mieter die Kosten hierfür übernehmen. Dabei spielte es keine Rolle, ob der Mieter die Versorgung mit Kabel-TV überhaupt wollte. Vielfach zahlten Mieter jahrelang Kosten für das Kabelfernsehen, ohne dies überhaupt zu nutzen.

„Dieses Nebenkostenprivileg für die Kabel-TV-Kosten stellt zwar eine Sicherung und erhebliche Einnahmequelle für die Kabel-TV-Anbieter dar, führt in unserer täglichen Praxis allerdings immer wieder zu zahlreichen Beschwerden von Mieterinnen und Mietern, die für ein reines Angebot zahlen, das sie weder wollen noch nutzen“ erklärt Claus O. Deese, Vorstand des Mieterschutzbund e. V. „Auch muss man sich die Frage stellen, ob diese Art der TV-Versorgung überhaupt noch zeitgemäß ist“.

Durch die Modernisierung des Telekommunikationsrechts wird das Nebenkostenprivileg nun abgeschafft. Nach einer Übergangszeit bis zum 30.06.2024 können Mieter zukünftig selbst entscheiden, ob sie überhaupt einen und wenn ja, welchen Kabel-TV-Anbieter wählen.

Um einen Anreiz für den Ausbau der gebäudeinternen Glasfasernetz-Infrastruktur zu setzen, ist ebenfalls beschlossen worden, dass der Vermieter, der einen Glasfaseranschluss verlegen lässt, ein Bereitstellungsentgelt hierfür an den Mieter berechnen darf. Dieses ist begrenzt auf 60,00 € im Jahr und Wohnung und darf in der Regel fünf Jahre bis maximal neun Jahre auf den Mieter umgelegt werden.

„Insofern ist die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs ein Teilerfolg“ betont Claus O. Deese, Vorstand des Mieterschutzbund e. V. „Die Einführung des Bereitstellungsentgelts für die Verlegung des Glasfaseranschlusses stellt eine neue Kostenquelle zu Lasten der Mieter dar. Auch hier entscheidet der Vermieter allein, ob er den Anschluss verlegen lässt und somit Kosten an den Mieter weiterreicht. Der Mieter hat kein Mitspracherecht.“

Quelle: Der Mieterschutzbund e.V.


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