Wer in einer Großstadt lebt, kommt im wahrsten Sinne des Wortes nicht um sie herum: E-Scooter, Roller mit Elektroantrieb, stehen überall. Und die Fahrer sind mit ihnen überall unterwegs. Auf Gehwegen dürfen die Roller aber gar nicht fahren. Das Rechtsportal anwaltauskunft.de beantwortet die wichtigsten Fragen.
Wie viele Personen dürfen gleichzeitig mit einem E-Scooter fahren?
Auch wenn es sich ganz offensichtlich noch nicht herumgesprochen hat: Es darf immer nur eine Person auf einem E-Scooter fahren. „Personenbeförderung mit dem Elektroroller ist ausdrücklich verboten“, sagt Rechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Wer Mitfahrer mitnimmt, müsse mit einem Bußgeld rechnen. E-Scooter dürfen übrigens ab einem Alter von 14 Jahren genutzt werden.
Darf man mit dem EScooter etwas transportieren?
Auf dem E-Scooter darf man auch keine Ladung wie Bierkästen, Teppiche oder Koffer mitnehmen. Nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung sind die Personenbeförderung sowie ein Anhängerbetrieb nicht gestattet. Auf dem Roller selbst gibt es keine Möglichkeit, Gepäck zu befestigen. Deswegen dürfen dort keine Gegenstände transportiert werden.
Gibt es eine Promillegrenze?
„Für E-Scooter-Fahrer gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer“, erklärt die Hamburger Rechtsanwältin. Wer also mit 0,5 bis 1,09 Promille am Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Hierfür werden 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot fällig. Werden zusätzlich Ausfallerscheinungen des Fahrers festgestellt – fährt er zum Beispiel Schlangenlinien und spricht er undeutlich, droht sogar ein Strafverfahren.
Für den E-Scooter-Fahrer sind dann zwei bis drei Punkte und eine höhere Geldstrafe möglich. Außerdem kann er den Führerschein verlieren. „Das ist der Regelfall, wenn man mit 1,1 Promille oder mehr unterwegs ist“, warnt Rechtsanwältin Mielchen. Für unter 21-jährige und Fahranfänger in der Probezeit sei sogar die Null-Promille-Grenze zu beachten.
Muss man mit dem E-Scooter auf dem Radweg fahren?
Mit E-Scootern darf man auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen unterwegs sein. Ist davon keiner vorhanden, dürfen E-Scooter-Fahrer auf der Straße fahren. Auf dem Gehweg sind sie hingegen verboten. Es sei denn, das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ erlaubt es ausdrücklich.
Was passiert, wenn ich mit einem EScooter über eine rote Fußgänger- oder Radfahrer-Ampel fahre?
E-Scooter-Fahrer müssen sich nach der Fahrradampel richten. Gibt es keine, gelten für sie die regulären Ampeln für den fließenden Verkehr. „Wer mit dem E-Scooter bei Rot über die Ampel fährt, riskiert ein Bußgeld von 60 bis 180 Euro – je nachdem ob, die Ampel schon länger als eine Sekunde rot ist und ob es durch den Verstoß zu einer Gefährdung oder gar Sachbeschädigung gekommen ist“, sagt Rechtsanwältin Mielchen. Hier werde auch regelmäßig ein Punkt in Flensburg fällig.
Quelle: www.anwaltauskunft.de