Discountgünstig – die neue Preistrickserei?

3. Mai 2023

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erhält aktuell zahlreiche Beschwerden über die Gestaltung von Preisschildern in Supermärkten. Verbraucher fühlen sich durch die Preisauszeichnung getäuscht. Was steckt dahinter?

Einkäufe werden in jüngster Zeit immer teurer. Günstig einzukaufen ist für viele Verbraucher deshalb wichtiger denn je. Diese Lage machen sich einige Supermärkte und Discounter offenbar zunutze, in dem sie sich immer neue Tricks einfallen lassen, um ihre Produkte besonders günstig erscheinen zu lassen.

So versucht aktuell ein Supermarkt mit einem roten „Discountgünstig“-Preisschild den Eindruck zu erwecken, dass das mit dem Schildchen angepriesene Produkt so günstig wie im Discounter sei.

Verbraucher hatten sich bei der Verbraucherzentrale darüber beschwert, dass es sich bei den so ausgezeichneten Produkten mitunter gar nicht um einen besonders günstigen Preis handeln würde.

„Wir haben das überprüft und konnten bestätigen, dass manche mit dem roten ‚Discountgünstig‘- Hinweis vom Supermarkt versehenen Produkte am selben Tag in Discountern sogar günstiger waren“, sagt Vanessa Holste, Abteilungsleiterin Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Außerdem würde die Gestaltung stark an das Sonderangebotsschild erinnern. Der Supermarkt nutzt mit der Gestaltung des Schildes bewusst aus, dass die allermeisten Verbraucherinnen und Verbraucher mit der Farbe rot günstige Preise oder Sonderangebote verbinden“, so Holste weiter.

Die Farbe und Gestaltung von Preisschildern können Anbieter bei Einhaltung bestimmter Vorgaben, wie beispielsweise gut erkennbarer Endpreis- oder Grundpreisangabe, frei wählen. Doch die Absicht, die dahintersteckt, ist eindeutig: Es soll der Eindruck erweckt werden, dass das Produkt besonders günstig ist. „Verbraucherinnen und Verbraucher können vor Ort nicht überprüfen, ob der Preis tatsächlich besonders günstig ist“, kritisiert Holste diese Praxis.

„Wir kennen das Phänomen, Kunden durch Design zu bestimmten Handlungen zu verleiten, bereits aus der Onlinewelt als ‚Dark Pattern’“.

„Verbraucherinnen und Verbrauchern bleibt nichts anderes übrig, als Preise zu vergleichen und vor allem auf den jeweiligen Grundpreis eines Produkts zu achten“, so Holste weiter. „Mit solchen Praktiken auszunutzen, dass viele Verbraucher:innen aktuell verstärkt auf günstige Preise achten, ist besonders dreist.“

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg


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