Mit Gerichtsbescheid vom 19. April 2021 hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Nutzungsuntersagung eines Pkw‘s durch die Zulassungsstelle der Stadt Gelsenkirchen bestätigt. Der Kläger hatte zwei Solarpanele auf den Dachgepäckträger seines Pkw geschraubt, diese über ein lose durch die Tür verlegtes Kabel mit einer Autobatterie im Kofferraum verbunden und daran einen Kühlschrank angeschlossen, den er im Kofferraum über der Batterie anbrachte.
Polizeibeamte bemängelten bei einer Kontrolle unter anderem die lose Verdrahtung zur unbefestigt im Kofferraum befindlichen Batterie, die aufgrund von Ausgasungen bereits Salzverkrustungen an den Wartungsöffnungen aufwies und deren Pole mit den Elektroanschlüssen ohne Isolierung unmittelbar unter dem Boden des darüber angebrachten Kühlschranks lagen. Sie forderten den Kläger auf, den mangelfreien Zustand des Fahrzeugs durch einen Sachverständigen nachweisen zu lassen. Da dieser Nachweis ausblieb, untersagte die städtische Zulassungsstelle die Nutzung des Fahrzeugs.
Die dagegen gerichtete Klage blieb erfolglos. Zur Begründung führte die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen aus, dass allein die von der ungesichert im Kofferraum verbauten Batterie offensichtlich ausgehenden Gefahren die durch die Polizeibeamten angenommene Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit tragen. Das Fahrzeug des Klägers erweise sich daher als nicht vorschriftsmäßig im Sinne der Fahrzeugzulassungsverordnung.
Aktenzeichen: 14 K 333/21
Quelle: Presseservice des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen