Der Petitionsausschuss spricht sich mehrheitlich dafür aus, steuerliche Anreize für die Nutzung von alternativen Antriebsstoffen in der Land- und Forstwirtschaft zu prüfen und lehnt zugleich die Forderung nach unveränderter Beibehaltung der Agrardieselrückvergütung nach Paragraf 57 Energiesteuergesetz ab.
Kein Erhalt der Agrardieselrückvergütung für Landwirte
5. Dezember 2024 5. Dezember 2024