Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat entschieden, dass der Käufer einer Werkstatthalle bei der Angabe im Verkaufsexposé „allgemein gepflegter Zustand der Immobilie“ nicht gehalten ist, ein mit Faserzementplatten belegtes Dach vor dem Kauf auf Wasserdichtheit zu untersuchen.
Augen auf beim Hauskauf
12. Juli 2024 2. Juli 2024