Das Bundessozialgericht (BSG) hat im März 2023 entschieden, dass für die Zuerkennung des Merkzeichens aG (außergewöhnlich gehbehindert) und damit die Nutzung von Behindertenparkplätzen die Gehfähigkeit im öffentlichen Verkehrsraum maßgeblich ist.
Merkzeichen aG: Gehfähigkeit im öffentlichen Raum entscheidend
5. Januar 2024 3. Januar 2024