Die Hepatitis B-Erkrankung eines Feuerwehrmanns kann als Berufskrankheit anerkannt werden. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 2 U 9/21 R).
Hepatitis B als Berufskrankheit bei Feuerwehrleuten anzuerkennen
21. Juli 2023 13. Juli 2023