Eine Posttraumatische Belastungsstörung bei Rettungssanitätern kann als „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt werden, auch wenn die Posttraumatische Belastungsstörung nicht zu den in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgezählten Berufskrankheiten gehört.
Posttraumatische Belastungsstörung als Berufskrankheit bei Rettungssanitätern anerkennungsfähig
20. Juli 2023 13. Juli 2023