Der 14. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 4. Juli 2023 (Az.: 14 ME 64/23) die Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover (Az.: 3 B 1394/23) als unzulässig verworfen, mit der dieses den Eilantrag der Betreiberin einer Kinderbetreuung gegen die Aufhebung ihrer Tagespflegeerlaubnis abgelehnt hatte (vgl. auch die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Hannover vom 15. März 2023).
Aufhebung einer Tagespflegeerlaubnis wegen mangelnder persönlicher Eignung
15. Juli 2023 13. Juli 2023