Mit Urteil vom 18.01.2023 (Az.: 11 KLs 24/22) hat die 3. Große Strafkammer einen 36 Jahre alten Angeklagten der versuchten besonders schweren räuberischen Erpressung in Tatmehrheit mit einer versuchten gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung und Bedrohung sowie in 4 tatmehrheitlichen Fällen des Betruges schuldig gesprochen und ihn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.
Mit dem Messer einen Döner gefordert
5. Juli 2023 4. Juli 2023